Heute: Urteil im Mordprozess gegen Verena Becker
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Voraussichtlich am heutigen Tage wird das OLG Stuttgart nach einer sehr langen Hauptverhandlung das Urteil gegen die wegen Mordes am ehemaligen Generalbundesanwalt Buback angeklagte Verena Becker sprechen oder sie freisprechen.
Herr von Heintschel-Heinegg und ich hatten hier gelegentlich Beiträge zu diesem Verfahren eingestellt und das Urteil wird auch hier im Blog kommentiert werden, sobald es bekannt wird.
Vorab möchte ich auf das mittlerweile online publizierte Plädoyer von Nebenkläger Michael Buback hinweisen (192 Seiten),
Dass eine Aufklärung des Verbrechens 35 Jahre nach der Tat mit rechtsstaatlichen Mitteln kaum gelingen kann, zeigt dieser Prozess. Auch wenn viele Thesen von Michael Buback plausibel erscheinen, so sind sie dennoch in einem strengbeweislichen Strafprozess kaum (mehr) zu belegen. Aber es sind m.E. auch Umstände zu Tage getreten, die aufzeigen, wie fehlerhaft damals ermittelt wurde, wie wenig man sich um konkrete Tatabläufe der RAF-Taten kümmerte und wie stark die Aufklärung auch heute noch durch staatliche Geheimhaltung gestört wird. Dass "Fahndungspannen" im Terrorismus-Bereich auch heute noch nicht abgestellt sind, zeigt sich am aktuellen Beispiel der NSU-Verfolgung. Angesichts dessen halte ich den Kommentar von Markus Krischer im Focus, der den Nebenkläger als "Narr" und seine Thesen als "Schwachsinn" und "groben Unfug" disqualifiziert, schon für grenzwertig in seinem Hochmut.
Man mache sich selbst ein Bild.