Änderung des BtMG tritt in Kraft: 26. BtMÄndVO führt zur Unterstellung von 28 Legal Highs
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Morgen, am 26.7.2012, tritt die 26. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndVO) in Kraft. Sie wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch die 26. BtMÄndVO werden 28 neue psychoaktive Substanzen, sog. Legal Highs, dem BtMG unterstellt. Mehrere synthetische Cannabinoide der JWH-Gruppe, die Amphetamin-Abkömmlinge Fluoramphetamin und 4-Fluoramphetamin sowie die Cathinon-Derivate Flephedron und Methedron werden als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft, so dass der Umgang hiermit in der Regel strafbar ist. Mit der Gesetzesänderung verfolgt der Verordnungsgeber das Ziel, den Missbrauch mit diesen Stoffen einzudämmen und die Strafverfolgung zu erleichtern (BT-Drs. 317/12). Dazu passt eine Umfrage aus dem Jahr 2011 zu den häufigsten Nebenwirkungen beim Konsum von Legal Highs, die ich kürzlich gelesen habe: Danach hatten 64% der 2.157 Befragten Herzrasen, 52% Kreislaufprobleme, 40% Kopfschmerzen, 42% Übelkeit, 34% Angstzustände, 26% Magenschmerzen, 19% Muskelkrämpfe und 3% Bewusstlosigkeit (s. dazu hier).
Durch die 26. BtMÄndVO wird ferner die Ausnahmeregelung für flüssige Tilidin/Naloxon-haltige Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung gestrichen, allerdings erst mit Wirkung zum 1.1.2013. Tilidin ist ein synthetisches Opiat, das nach Ansicht des Verordnungsgebers bei Zubereitungen mit schneller Wirkstofffreisetzung, z.B. in Tropfenform, ein hohes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential hat. Bislang unterfielen diese Arzneimittel als sogenannte ausgenommene Zubereitungen nicht dem BtMG, was sich ab Januar 2013 ändern wird. Bestimmte Tilidin/Naloxon-haltige Arzneimittel mit verzögerter Wirkstofffreigabe werden aber – wie bisher - vom BtMG ausgenommen bleiben.