Einigunggebühr in Versorgungsausgleichsverfahren auch schon für Zwischenvergleich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Eine Einigungsgebühr in Versorgungsausgleichsverfahren kann nicht nur dann entstehen, wenn eine gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich insgesamt entbehrlich wird, sondern bereits dann, wenn sich die Beteiligten über eine wesentliche Grundlage für die Durchführung des Versorgungsausgleich endgültig einigen, hieraufhat zutreffend das OLG Hamm im Beschluss vom 2.7.2011 - II- 6 WF 127/12 - hingewiesen.