Olympiasiegerin erhält 590.000 Euro Abfindung
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Eine schlagzeilenträchtige kündigungsrechtliche Auseinandersetzung hat vor dem Arbeitsgericht Berlin (54 Ca 5888/12) ein einvernehmliches Ende gefunden. Klägerin war die zweifache Turn-Olympiasiegerin Karin Büttner-Janz. Nach ihrer Zeit als aktive Leistungssportlerin machte sie in der Medizin Karriere und war zuletzt Chefärztin einer zum Vivantes-Konzern gehörenden orthopädischen Klinik in Berlin. Hintergrund der ihr gegenüber ausgesprochenen Kündigungen soll ihre Beziehung zu einer leitenden Mitarbeiterin der Klinik gewesen sein. Vivantes hatte allerdings stets betont, eine gleichgeschlechtliche Beziehung habe keine Rolle bei der Kündigung gespielt. Die Ärztin habe vielmehr die Geschäftsleitung in einer Mail verunglimpft. Die frühere Spitzenturnerin hatte sich gegen die ihr gegenüber ausgesprochenen Kündigungen gewehrt und zu Beginn der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht gesagt, sie wolle wieder zurück an ihren Arbeitsplatz. Dazu wird es nun nicht mehr gekommen. Die Parteien einigten sich vor Gericht auf einen Abfindungsvergleich. Demzufolge erhält Frau Büttner-Janz für ihr Ausscheiden einen Betrag von 590.000 Euro. Eine solch hohe Abfindung dürfte vor deutschen Arbeitsgerichten Seltenheitswert haben. Die Orthopädin war dann doch zufrieden und ließ wissen: „Ich freue mich, dass ich aus meiner Sicht gewonnen habe.“