Einheitliche Behandlung der Mittagspause im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Hoch umstritten unter den Oberlandesgerichten ist die Frage, ob Mittagspausen bei der Berechnung des Längenzuschlags des Pflichtverteidigers abzuziehen sind oder nicht; sogar einzelne Senate des OLG Stuttgart waren unterschiedlicher Ansicht. Das OLG Stuttgart hat im Beschluss vom 27.07.2012 - 5 Ws 33/12 - sich auf den Standpunkt gestellt, dass Mittagspausen grundsätzlich nicht von der Verhandlungsdauer abzuziehen sind; eine Besprechung der Kosten- und Pauschgebührensachen befassten Richter und der Senatsvorsitzenden am 26.07.2012 habe dazu geführt hat, im Interesse der Einheitlichkeit der Behandlung der Rechtsfrage im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart einheitlich diese Auffassung, dass Mittagspausen nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen sind, zu vertreten.