Immer gut behütet: Benachteiligte (männliche) Piloten
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Bereits im vergangenen Jahr hatte ich hier etwas süffisant über einen männlichen Piloten der Lufthansa berichtet, der sich darüber mokiert hatte, dass er zur Uniform stets eine Schirmmütze zu tragen hat, während seinen Kolleginnen das Tragen von Kopfbedeckung freigestellt ist.
Die Pilotenmütze als diskriminierendes Kleidungsstück
Bei der Lufthansa gilt eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“. Diese sieht vor, dass Frauen eine Pilotenmütze tragen können, dass die Mütze aber nicht zur vollständigen Uniform gehört. Männer dagegen müssen die Mütze zwingend in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich anhaben. Der klagende Pilot war für einen Flug nach New York eingeteilt. Während der Flugvorbereitung wurde er von seinem Vorgesetzten gefragt, ob er seine Pilotenmütze bei sich führe. Der Pilot verneinte dies und berief sich unter Hinweis auf das AGG darauf, dass die Vorschrift der Betriebsvereinbarung nichtig sei. Er wurde daraufhin von dem Flug abgesetzt. Mit seiner Klage will der Pilot grundsätzlich klären lassen, ob es rechtmäßig ist, nur Männer zum Tragen der Pilotenmütze zu verpflichten.
Männer im Rock?
Während das ArbG Köln in der differenzierenden Betriebsvereinbarung eine unmittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Geschlechts sah (§§ 1, 7 AGG) und der Klage stattgegeben hat, hat das LAG Köln sie auf die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 29.10.2012 (5 Sa 549/11) abgewiesen: In seiner mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, man dürfe die Mütze nicht isoliert sehen, sondern als Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich sei. So hätten Frauen die Wahl, ob sie Rock oder Hose trügen, Männer dagegen müssten zwingend eine Hose anhaben. Das stelle auch keine Benachteiligung der Männer dar. Andernfalls wäre jede unterschiedliche Dienstkleidung für Männer und Frauen unzulässig. (Presseberichte hier)