Keine Aussetzung eines PKH-Verfahrens
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Darauf, dass ein entscheidungsreifer Prozesskostenhilfeantrag zu bearbeiten ist und eine Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens im Grundsatz unzulässig ist, hat das OLG Schleswig im Beschluss vom 13.09.2012 - 3 W 78/12 - hingewiesen. Im konkreten Fall rechtfertigte nicht einmal ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat die Aussetzung.