Trennung von der Ehefrau um den Mieter los zu werden
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Der Ehemann hat die in seinem Eigentum stehende Wohnung seit 2003 vermietet.
Er hat eine Eigenbedarfskündigung daraufgestützt, dass er sich von seiner Ehefrau trennen und in die bislang vermietete Wohnung einziehen wolle.
Das Landgereicht Heidelberg hat ihm nach Vernehmung seiner Ehefrau als Zeugin Recht gegeben:
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.
LG Heidelberg vom 14.12.2012 - 5 S 42/12