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Bundesrat winkt MietRÄndG durch

Bild von Klaus.Luetzenkirchen Gespeichert von Dr. Klaus Lützenkirchen am Fr, 2013-02-01 11:51

Kategorie: 
Bundesrat
Inkrafttreten
MietRÄndG
Miet- und WEG-Recht

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das MietRÄndG durchgewunken. Nach Art. 77 GG hatte er die Möglichkeit zum Einspruch, den der Bundestag mit gleicher Mehrheit hätte zurückweisen können.

Der Einspruch ist nicht erhoben worden. Ob hier bei den 90 TO-Punkten etwas übersehen wurde, soll dahinstehen. Sofern die Verkündung, also die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, noch in diesem Monat erfolgt, wovon auzugehen ist, tritt das Gesetz am 1.5.2013 in Kraft, Art. 9 MietRÄndG.


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