Bundesrat winkt MietRÄndG durch
Gespeichert von Dr. Klaus Lützenkirchen am
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das MietRÄndG durchgewunken. Nach Art. 77 GG hatte er die Möglichkeit zum Einspruch, den der Bundestag mit gleicher Mehrheit hätte zurückweisen können.
Der Einspruch ist nicht erhoben worden. Ob hier bei den 90 TO-Punkten etwas übersehen wurde, soll dahinstehen. Sofern die Verkündung, also die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, noch in diesem Monat erfolgt, wovon auzugehen ist, tritt das Gesetz am 1.5.2013 in Kraft, Art. 9 MietRÄndG.