Rot-grüne Bundesratsmehrheit: 10 Punkte für „gute Arbeit“
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Bundesrat, genauer gesagt dessen rot-grüne Mehrheit, sieht im Bereich der Arbeitsbedingungen Fehlentwicklungen, denen begegnet werden müsse. In einer Entschließung mit dem Titel "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" (BR-Drucks. 343/13) wird deutlich, auf welchen des Arbeitsrechts Änderungen zu erwarten wären, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse nach der Bundestagswahl im Herbst zugunsten von Rot-Grün verschieben würden. Vor allem solle dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung entgegengewirkt werden. Mit seiner Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung und den Bundestag unter anderem aufgefordert, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz "Gleiche Arbeit-Gleiches Geld" sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern, so der Bundesrat. Kurz zusammengefasst, sieht der 10 Punkte-Plan folgende Änderungsvorschläge vor:
1. Sicherung auskömmlicher Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland;
2. Sicherstellung des equal-pay-Grundsatzes in der Leiharbeit („Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“) spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen;
3. Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge;
4. Beseitigung von Fehlanreizen und bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte im Bereich der Minijobs;
5. Unterbindung des Missbrauchs von Praktikantenverträgen;
6. Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch weitgehende Abschaffung der
sachgrundlosen Befristung gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz;
7. Möglichkeit der Befristung von familienbedingter Teilzeitbeschäftigung und erleichterter
Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit;
8. Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen;
9. Wiedereinführung der Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld;
10. Schaffung einer Rechtsverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit.