222.222.222,22 Euro im Sekundenschlaf überwiesen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Eigentlich sollte der Bankangestellte nur eine von einem Rentner beauftragte Überweisung in Höhe von 64,20 Euro vornehmen. Dann aber schlief er auf der "2"-Taste ein und veranlasste die Überweisung von 222.222.222,22 Euro. Seine Kollegin, die diese Eingaben überprüfen und gegenzeichnen muss, gab den Auftrag frei. Erst später sorgte ein dritter Bankangestellter für die Stornierung.
Auf der "2"-Taste eingeschlafen
Daraufhin kündigte die Bank der Frau fristlos: Sie habe an dem fraglichen Arbeitstag die Belege gar nicht geprüft, sondern ohne Kontrolle freigegeben. Darin liege eine vorsätzliche Täuschung über ihre Arbeitsleistungen.
LAG Hessen: Abmahnung hätte ausgereicht
Ihre Kündigungsschutzklage hatte vor dem LAG Hessen Erfolg, wie SpiegelOnline berichtet: Die Klägerin hatte ein beachtliches Arbeitspensum zu erledigen. Am fraglichen Tag gab sie über 800 Belege frei, rund 600 davon in weniger als 1,5 Sekunden. Nur für etwa 100 Belege brauchte sie mehr als drei Sekunden. Von einer vorsätzlichen Schädigung der Bank könne keine Rede sein. Die unterlassene Kontrolle des Überweisungsträgers stelle zwar einen schweren Fehler dar. Es wäre der Bank aber zumutbar gewesen, anstelle der Kündigung nur eine Abmahnung auszusprechen.
Ob die Bank auch gegen den eingeschlafenen Kollegen der Frau vorgegangen war, wird nicht berichtet.
(LAG Hessen, Az.: 9 Sa 1315/12, in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Hessen noch nicht verfügbar.)