AGG-Hopping
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Markus Stoffels hatte bereits hier im BeckBlog über ein Verfahren vor dem LAG Düsseldorf berichtet, das letztlich durch Vergleich beigelegt worden war. Der 60 Jahre alte Kläger, von Beruf Rechtsanwalt, hatte sich auf eine Stellenanzeige beworben, mit der er seiner Überzeugung nach wegen seines Alters diskriminiert wurde:
Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet.
Das LAG hatte in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass es seine Klage auf Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG) für unbegründet halte, weil sie rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erhoben worden sei.
Über ein vergleichbares Verfahren berichtet das LAG Berlin-Brandenburg:
Auch hier klagt ein 1953 geborener promovierter Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Er hatte sich auf eine Stellenanzeige beworben, mit der die Beklagten einen Rechtsanwalt (m/w) „als Berufsanfänger oder Kollegen mit 1-3 Jahren Berufserfahrung“ suchten. Nachdem seine Bewerbung abgelehnt worden war, nahm er die Beklagten auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung von bis zu 60.000 Euro in Anspruch.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger sei es bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten. So habe sich der Kläger zuvor unabhängig vom Rechtsgebiet, der Kanzlei oder dem Einsatzort vielfach auf Stellenanzeigen für Berufseinsteiger beworben und im Fall der Ablehnung eine Entschädigung von 60.000 EUR gefordert. Er habe weder die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle erfüllt noch ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben eingereicht. Eine Gesamtwürdigung der Umstände ergebe daher, dass der Kläger nicht ernsthaft an der Stelle interessiert gewesen sei. Sein Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB). Dementsprechend konnte das Gericht offen lassen, ob die Stellenausschreibung überhaupt eine Altersdiskriminierung indiziert (§ 22 AGG).
(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13, BeckRS 2014, 65616; Mit Material der Pressemitteilung des LAG)
Ob es sich um den gleichen Kläger wie in Düsseldorf handelt, kann nicht sicher beurteilt werden, da die Parteibezeichnungen anonymisiert sind. Jedenfalls handelt es sich in beiden Fällen um einen 1953 geborenen, promovierten Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei.