Justizminister Maas: Klagemöglichkeit der Verbraucherschutzorganisationen bei Verstößen gegen den Datenschutz
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Verbraucherschutzorganisationen sollen nach seiner Ankündigung heute künftig gegen Unternehmen klagen können, die Kundendaten missbräuchlich verwenden. Der Justizminister will damit die Rechte der Nutzer stärken. Die Klagemöglichkeit soll den AGB-Klagen nachgebildet sein - vgl § 3 UKlagG. Der Gesetzentwurf ist für April geplant. Zitat: „Wenn ein Anbieter Daten seiner Kunden missbrauche, sie etwa unzulässig nutze oder weiterverkaufe, nähmen bisher nur wenige betroffene Bürger Mühen und Kosten auf sich, um dagegen zu klagen.“ Jeder Internetnutzer brauche einen starken Anwalt der Interessen - nämlich die Verbraucherorganisationen, meint er.
Was halten Sie von einer solchen Klagemöglichkeit? Droht dann eine neue Abmahnwelle? Wird die Stellung der Datenschutzbehörden dadurch verwässert?
Vgl. auch die Kurzanalyse von Prof. Härting: