Was man als Krankenwagenfahrer besser nicht machen sollte
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Der Kläger ist als Rettungssanitäter bei einer großen Wohlfahrtsorganisation beschäftigt. Er ist als Krankenwagenfahrer tätig, sein Bruttolohn beträgt 2.300 Euro monatlich. Die Arbeitgeberin wirft ihm vor, über ein pornografisches Internetportal eine E-Mail verschickt zu haben, in der sich damit brüstete, "mit älteren Damen im Krankenwagen Spaß gehabt" zu haben. Das sei zwar nicht erlaubt, man könne ihm aber nichts nachweisen, "da die Patientinnen hochgradig dement sind".
Die Arbeitgeberin hat das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt. Die Kündigungsschutzklage blieb beim ArbG Hagen ohne Erfolg (3 Ca 1933/13). Über weitere Details des Falles berichtet DerWesten.de.