Streng Dich an: Wer hat Dir beigewohnt?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Nach der Ehescheidung im Jahre 2006 focht er die Vaterschaft für die während der Ehe geborene Tochter erfolgreich an.
Nun will er von der Mutter den Namen und die Anschrift des biologischen Vaters haben, um bei diesem Regress für gezahlten Unterhalt geltend zu machen.
Das AG hat die Mutter dazu verpflichtet, ihrem Ex-Mann Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat.
Beschwerde und Rechtsbeschwerde blieben ohne Erfolg.
Der BGH konstruiert (wie bereits früher BGH FamRZ 2012,200) einen entsprechenden Auskunftsanspruch aus § 242 BGB
Durch die Mitteilung der Mutter, der mögliche Erzeuger oder dessen Name sei ihr nicht bekannt, werde dieser Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Eine fehlende Kenntnis könne von der Mutter aber als eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit geltend gemacht werden. Dazu gehöre jedoch auch der Vortrag und erforderlichenfalls der Beweis, dass sie die ihr unter den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Erkundigungen eingeholt hat.
BGH v. 02.07.2014 - XII ZB 201/13
"Ich habe ihn in der Disco Red Apple kenngelernt. Er hat gesagt, er heiße Klaus. Passiert ist es dann in seinem Auto, so ein großes schwarzes war das. Typ und Kennzeichen hab ich mir nicht gemerkt, ich war ziemlich beschwipst."
Ob dem BGH das genügen würde?