Heimliche Taufe verhindert gemeinsame elterliche Sorge
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Das Kind war 2011 nichtehelich geboren worden. Eine Sorgerechtserklärung wurde nicht abgegeben.
Der Vater betrieb daher ein Verfahren auf Herstellung der gemeinsamen Sorge.
Während des laufenden Verfahrens nutzte der Vater ein Umgangswochenende aus, um das Kind heimlich und gegen den Willen der Mutter syrisch-orthodox taufen zu lassen. Die Mutter hatte zuvor ausdrücklich geäußert, dem Kind die Entscheidung über eine Taufe nach Vollendung des 14. Lebensjahres selbst zu überlassen.
Aus der heimlichen Taufe schloss das Familiengericht, dass dem Vater jegliche Absprachefähigkeit fehle und auch in Zukunft davon auszugehen sei, dass er die Kindesbelange nur im eigenen Interesse entscheiden und dies auch im Zweifel rücksichtslos durchsetzen werde. Eine solche Grundhaltung schließe eine gemeinsame Entscheidungsfindung der Eltern aus und sei deshalb negativ für das Kindeswohl.
AG Halle (Westf.) v. 26.05.14 - 5a F 552/13