Änderung des BtMG geplant: Mit der 28. BtMÄndVO sollen u.a. 32 Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) in das BtMG aufgenommen werden
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Die Bundesregierung plant eine Änderung des BtMG. Hierzu ist der Entwurf einer 28. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndVO) verschiedenen Verbänden vom Bundesgesundheitsministerium zur Stellungnahme übersandt worden. Nach dem Verordnungsentwurf sollen insgesamt 32 Neue psychoaktive Substanzen in das BtMG aufgenommen und folglich der unerlaubte Umgang mit diesen Stoffen den Strafvorschriften des BtMG unterstellt werden (§§ 29 ff. BtMG).
Es handelt sich um mehrere Derivate des Phenylethylamins und verwandter Verbindungen wie 2C-C, 2C-D, 2-FMA, 3-FMA oder Thienoamfetaim (also strukturell enge Verwandte des Amphetamins), welche als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage I eingefügt werden sollen. Zudem ist beabsichtigt, mehrere Stoffe in Anlage II als verkehrs-, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel einzustufen. Das sind: AH-7921, ein synthetisches Opioid, 2-DPMP, ein Stimulanz aus der Gruppe der Piperidin-Derivate, Dimethocain, ein synthetisches Kokain-Derivat, das Amphetamin-Derivat DOI sowie verschiedene synthetische Cannabinoide (z.B. AB-FUBINACA, APICA, 5F-PB-22, STS-135).
Ferner sollen Regelungen zum Substitutionsregister in der BtMVV geändert werden.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf den auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin veröffentlichten Verordnungsentwurf (s. hier).