Was bedeuten die Terroranschläge in Frankreich für die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Dauerthema „Vorratsdatenspeicherung“ (verpflichtende Speicherung der Verkehrsdaten, nicht der Inhalte!) hatten wir mehrfach schon im Beck-Blog - insbes. die wegweisende EuGH-Entscheidung und die BVerfG-Entscheidung von 2010:
Die Geschehnisse in und um Paris befeuern die deutsche Diskussion zu dem heiklen Thema:
Bundesjustizminister Maas meint: „Wir sind uns alle einig: Wir sind verpflichtet, unser Land so sicher zu machen wie möglich, aber eine absolute Sicherheit wird es niemals geben. Daran würde auch eine Totalüberwachung von uns allen ohne jeden Anlass nichts ändern. Die Vorratsdatenspeicherung gibt es in Frankreich, sie konnte auch den Anschlag in Paris nicht verhindern.“
Dem widerspricht der Vorsitzende Gewerkschaft der dt. Polizei Plickert im DLF: Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte man die Taten von Paris vielleicht nicht verhindert. Aber die Vorratsdatenspeicherung erlaube zu rekonstruieren, mit wem die Täter in den vergangenen sechs Monaten Kontakt gehabt hätten, wo sie sich aufgehalten und welche Seiten die Täter im Internet besucht hätten.
Wer hat nach Ihrer Meinung (im Lichte der o.g. Rechtsprechung) die besseren Argumente?