Verkehrsgerichtstag wirft Schatten voraus: § 24a StVG für Radfahrer bei 1,1 Promille
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Natürlich ist es nicht sinnvoll, wenn ein Radfahrer mit zu viel Alkohol im Blut fährt. Aber: Muss da eine OWi draus gemacht werden? Der morgen beginnende VGT wird sich damit wohl befassen. Die Stimmungslage scheint wohl dahin zu gehen, eine 1,1 Promille-Grenze (wie die 0,5 Promille-Grenze für Kfz-Führer in § 24a StGB) einzuführen. Kann man machen - muss man aber nicht. Was meinen die Blogleser dazu? Gibt es wirklich auf einmal ein Problem mit alkoholisierten Radfahrern?
hier ein Artikel aus Spiegel-online dazu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/alkohol-und-fahrrad-experten-fordern-...