Schönheit schützt vor Kündigung nicht
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
In der vergangenen Woche hatte "Gast" in einem Kommentar hier im BeckBlog gemutmaßt, dass eine hübsche, junge Bewerberin um eine Stelle wohl bessere Chancen habe als ihr älterer (und wohl auch weniger hübscher) männlicher Mitbewerber. Wie die große deutsche Boulevardzeitung berichtet, schützen allein diese Eigenschaften aber nicht vor negativen Konsequenzen im Arbeitsverhältnis: Melanie, 20 (Foto hier), nimmt derzeit an Heidi Klums Model-Show "Germany's Next Topmodel" teil. Während des Castings für die aktuelle Staffel im vergangenen Jahr hatte sie sich an ihrem Arbeitsplatz krank gemeldet. Nachdem der Arbeitgeber seine Mitarbeiterin jetzt bei GNTM im Fernsehen entdeckte, überkamen ihn Zweifel an ihrer damaligen Arbeitsunfähigkeit. Er kündigte. Der Kündigungsschutzprozess läuft.