Vorratsdatenspeicherung: Neuer Anlauf der BuReg
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Thema Vorratsdatenspeicherung (= Vorhalten der Verkehrsdaten, nicht der Inhalte -- im Blog u.a hier und hier) beschäftigt nicht nur die IT-Juristen weiter:
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl meint:
„Jeder Tag ohne die Vorratsdatenspeicherung ist für die Sicherheit der Menschen in diesem Land ein verlorener Tag. Alle Sicherheitsexperten sagen uns, dass wir mit ihr erheblich besser nachvollziehen können, mit wem Terroristen telefonieren oder wer sich Kinderpornographie im Netz ansieht. Wir sollten unsere Sicherheitsbehörden hier ernst nehmen. Daher unterstützt die Union den Vorstoß von Herrn Gabriel in Sachen Mindestspeicherfristen. Es geht nicht um Temposünder, sondern um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Hier wollen wir die Bürgerinnen und Bürger besser schützen. Aus unserer Sicht war und ist die eingeschränkte Speicherung von Verbindungsdaten unter strengen rechtsstaatlichen Auflagen ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer und schwerster Verbrechen. Jeder Schritt, der uns hier weiter bringt, ist ein richtiger und wichtiger Schritt.“
Nun will Justizminister Heiko Maas (SPD) noch vor dem Konvent der SPD am 20. Juni in Berlin erste Leitlinien für einen Gesetzentwurf vorstellen. Die konkrete Ausarbeitung des Entwurfs soll danach so schnell wie möglich folgen.
Was meinen Sie: Wie muss ein solcher Entwurf aussehen, damit er den strengen Vorgaben des BVerfG und des EuGH gerecht wird?