Flugzeugabsturz: Todesermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Verfolgt man den Lifeticker bei n-tv stellen sich einige Fragen zum Verhalten des Copiloten.
Deshalb überrascht es nicht, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, wie gemeldet wird, nunmehr ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet hat. Todesermittlungsverfahren werden gewöhnlich von den Kapitalabteilungen der Staatsanwaltschaften bearbeitet. Es handelt sich dabei wegen "nicht natürlicher Todesursache" um ein UJs-Verfahren.
Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft Todesursachen endgültig festzustellen, sondern es geht in erster Linie um den Ausschluss eines Fremdverschuldens.