Vorratsdatenspeicherung: Speicherfrist zehn Wochen für Verkehrsdaten, aber Ausnahmen
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Hier der Kompromiss von Union und SPD zu dem Thema, das wir hier schon häufig angesprochen haben. Nach den Terroranschlägen in Frankreich hat sich Handlungsdruck aufgebaut. Laut Minister Maas werden die TK-Anbieter nunmehr verpflichtet, Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs sowie bei Internetnutzung die IP-Adressen für die Dauer von zehn Wochen zu speichern, und zwar anlasslos - kein Quick Freeze. Noch einige Details:
-
Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden.
-
Die Verbindungsdaten müssen in Deutschland gespeichert werden.
-
Daten aus Funkzellen sollen nur für vier Wochen gespeichert werden.
-
Alle Email-Daten fallen nicht unter die Speicherpflicht.
-
Die Daten von Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Anwälte oder Journalisten) sollen zwar gespeichert werden, sie dürfen von den Ermittlern aber nicht verwendet werden.
Link zu den Leitlinien.
Sobald die Regierung aus ihren Leitlinien einen Gesetzentwurf formuliert hat, wird sich der Bundestag damit befassen – Änderungen sind wahrscheinlich.
Was meinen Sie: Ist der Kompromiss gemessen an den strengen Vorgaben des EuGH und des BVerfG rechtmäßig?