Die "Homo-Ehe" - ein Papiertiger?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Gestern hat das Bundeskabinett eine kleine Reform zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe beschlossen.
- Auch Lebenspartneren wird für eine Verpartnerung im Ausland nun ein „Lebenpartnerschaftsfähigkeitszeugnis“ ausgestellt.
- Die Höfeordnung wird geändert
- Leistungen nach dem Vertriebenengesetz sollen künftig homosexuellen Partnerschaften ebenso wie Eheleuten gewährt werden
- Asylbewerber sollen künftig nicht mehr länger in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben, wenn sie durch eine Lebenspartnerschaft Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben.
- Im StGB soll künftig nicht nur die "Doppelehe" (§ 172) verboten sein, sondern auch die "doppelte Lebenspartnerschaft“
Nicht geändert wird hingegen das Adoptionsrecht, das weiterhin den einzigen großen verbliebenen Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft enthält
Zulässig bleibt nur die Sukzessiv- und die Stiefkindadoption, verwehrt ist den Partnern einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft weiterhin die „Voll-/Fremdadoption“ eines für beide Seiten fremden Kindes (zumindest so lange bis das BVerfG anderes entscheidet).
Was würde sich ändern, wenn man die Fremdadoption für eingetragene Lebenspartner zulassen oder die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen würde?
Ein Blick auf die Zahlen: Ende 2012 waren 959 Kinder zur Adoption vorgemerkt. Dem standen 5.671 Adoptionsbewerbungen verheirateter Paare gegenüber (Quelle destaits).
Die homosexuellen Paare würden sich also in die lange Schlange der Adoptionsbewerber einreihen, nur wenige von ihnen würden zum Zuge kommen.