Bloßer Stolperstein auf dem Weg zur Vorratsdatenspeicherung? Kritik der EU-Kommission
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Über die Initiative der Bundesregierung, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen, haben wir in den vergangen Wochen bereits hier im Blog berichtet (hier, hier, hier und hier). Heute hat sich die Europäische Kommission zu dem Gesetzesentwurf geäußert und Einwände erhoben (hier einsehbar).
Hintergrund der Stellungnahme om Notitizierungsverfahren nach EU-Recht waren sich zuletzt häufende Presseberichte darüber, dass die Kommission aufgrund der Mängel ein Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung plane.
Dies hat die Kommission entschieden zurückgewiesen, allerdings dennoch einige Kritik an dem geplanten Gesetz geäußert: Der neue Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verletzte Erbringer von elektronischen Kommunikationsdiensten aus anderen Mitgliedsstaaten in ihrer Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV). Diese seien nämlich aufgrund der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen, in Deutschland eine zentrale Speichereinrichtung einzurichten, wenn sie ihre Dienste auf dem deutschen Markt anbieten wollten. Damit würden den Diensteanbietern zusätzliche Kosten bei Eintritt in den deutschen Markt auferlegt und diese somit mittelbar benachteiligt. Die Benachteiligungen ließen sich nach Ansicht der Kommission auch nicht mit Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit rechtfertigen.
Mit der Stellungnahme hat die Kommission auch die Stillhaltefrist bis zum 6.10. ausgedehnt. Die Diskussionen um die ohnehin umstrittene Gesetzesinitiative dürften aufgrund der Stellungnahme neue Fahrt aufnehmen.
Was halten Sie von der Stellungnahme der Europäischen Kommission? Wo geht die Reise mit der Vorratsdatenspeicherung hin?