Mindestlohn auch für Flüchtlinge?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff ist der Ansicht, dass der Mindestlohn die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erschwert. Deswegen fordert er Ausnahmen für Asylbewerber. In einem Interview mit der Deutschen Presseagentur sagte der Regierungschef, der auch über Erfahrungen aus der Zeit als Arbeitsamtsdirektor verfügt, wörtlich: „Wir brauchen dringend Flexibilisierungen und Sonderlösungen, damit auch weniger qualifizierte Menschen eine Chance haben, im Arbeitsmarkt unterzukommen. Ich sag nur das Stichwort Mindestlohn. Man muss diejenigen, die ein niedriges Qualifikationsniveau haben, qualifizieren. Aber ich weiß, dass ein marktgängiger Lohn von 8,50 Euro für viele nicht erwirtschaftbar sein wird. Ohne Hilfen oder flexible Eingangsgrößen sind diese Flüchtlinge nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar. Das ist eine klare Ansage von allen Arbeitsmarktspezialisten.“ In dieser Einschätzung kann er sich auch durch den Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, bestätigt sehen. Dieser sieht im Mindestlohn ein Hindernis für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. „Mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn“, schrieb der Ökonom vor kurzem in einem Beitrag für die Wirtschaftswoche. Die Kritik an diesen Äußerungen ließ nicht lange auf sich warten. Der gerade in seinem Amt bestätigte Verdi-Chef Frank Bsirske sprach sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn aus. Flüchtlinge dürften nicht als Lohndrücker missbraucht werden. Der DGB Sachsen-Anhalt meint sogar, Haseloffs Forderung „wäre versuchter Gesetzesbruch und Diskriminierung von Migranten." Die Arbeitsministerin, Andrea Nahles, hatte schon vor kurzem in der Haushaltsdebatte im Bundestag ihre ablehnende Haltung verdeutlicht: Natürlich sei der Mindestlohn auch ein wichtiges Instrument, um die Zuwanderung nicht in einen Wettlauf nach unten, sondern in vernünftige Arbeit münden zu lassen. In der Tat: Solange es nicht zu signifikanten Störungen des Arbeitsmarktes kommt, sollte der Geltungsanspruch des Mindestlohngesetzes m.E. nicht vorschnell durch weitere Ausnahmen eingeschränkt werden. Als künftige Handlungsoption zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive sollte diese Maßnahme allerdings auch nicht aus den Augen verloren werden. Vordringlich sind jedoch zunächst andere Maßnahmen wie Förderung der Deutschkenntnisse und fachliche Qualifizierung.