Expertenkommission übergibt Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts legte heute ihren Abschlussbericht mit den Empfehlungen für eine effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens vor (ergänzend: Anlagenband I Gutachten und Anlagenband II Protokolle).
Experten für audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen!
Neben der Empfehlung eines Anwesenheits- und Fragerechts des Verteidigers bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, Tatortrekonstruktionen und Gegenüberstellungen mit dem Beschuldigten, wird die regelmäßige audiovisuelle Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage gefordert. Damit wird eine der wesentlichen Ursachen für Fehlurteile in Angriff genommen und eine der zentralen Forderungen seitens der Strafverteidiger umgesetzt.
Außerdem soll eine fakultative audiovisuelle Dokumentation einzelner Vernehmungen vor dem Amtsgericht sowie eine obligatorische audiovisuelle Dokumentation der gesamten erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor dem LG und OLG unter der Bedingung eingeführt werden, dass damit keine Erweiterung der Revisionsmöglichkeiten verbunden ist. Auch soll das Vorführen einer audiovisuell aufgezeichneten richterlichen Zeugenvernehmung bei einer erstmaligen Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung sowie einer richterlichen Beschuldigtenvernehmung zum Zweck der Beweisaufnahme über ein Geständnis ermöglicht werden. – Das ist aus meiner Sicht noch zu wenig, aber schon mal ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung!