EU-US Datentransfer: Sind jetzt auch noch die Standardvertragsklauseln unwirksam?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Nach der viel Staub aufwirbelnden Entscheidung der EuGH in Sachen „Schrems“ von letzter Woche (siehe im Blog hier), meint jetzt das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz" (ULD) Schleswig-Holstein in einer Stellungnahme, dass auch die EU Standardklauseln "nicht mehr zulässig“ seien. Das sind von der EU Kommission abgesegnete Musterverträge, die häufig im internationalen Datenverkehr von Unternehmen genutzt werden.
Zitat: „Nichtöffentliche Stellen, die für ihren Datentransfer in die USA Standardvertragsklauseln verwenden, müssen nun in Erwägung ziehen, den zugrunde liegenden Standardvertrag mit dem Datenimporteur in den USA zu kündigen oder die Datenübermittlungen auszusetzen. In konsequenter Anwendung der Vorgaben des EuGH in seinem Urteil ist eine Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln nicht mehr zulässig.“
Eine abgestimmte Position der dt. oder gar europäischen Datenschutzbehörden zur Umsetzung der Entscheidung gibt es noch nicht. Die Verwirrung ist komplett. Soll jetzt der Datenfluss in die USA insgesamt gestoppt werden?
Eine Analyse der Entscheidung des EuGH aus Sicht der USA von mir finden Sie hier .