Ryanair unterliegt vor Dänischem Arbeitsgerichtshof - und schließt seine Basis in Kopenhagen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Zur Abwechslung mal wieder ein wenig Arbeitsrecht aus dem europäischen Ausland:
Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist nicht nur für ihre günstigen Flugpreise bekannt - sondern unter Arbeitsrechtlern durchaus auch für interessante Rechtsstreitigkeiten. Am Flughafen Kopenhagen hatte Ryanair eine Niederlassung eröffnet. Seitdem stritt sie mit den dänischen Gewerkschaften um deren Zuständigkeit für Tarifverhandlungen. Nach Auffassung von Ryanair unterliegen alle Arbeitsverträge dem Recht des Firmensitzes in Irland. Aus diesem Grunde sind die dänischen Gewerkschaften nach Auffassung von Ryanair international nicht zuständig.
Mit Urteil vom 1.7.2015 erklärte der dänische Arbeitsgerichtshof die dänischen Gewerkschaften für zuständig, die Arbeitnehmer zu organisieren und in Tarifverhandlungen mit Ryanair einzutreten (nichtamtliche englische Übersetzung des Urteils auf den Internetseiten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes). Daraufhin rief der dänische Gewerkschaftsbund LO für den 18.7.2015 zu Solidaritätsaktionen am Kopenhagener Flughafen auf. Diese hätten dazu geführt, dass Ryanair von der Betankung seiner Flugzeuge, der Gepäckabfertigung und dem Catering ausgeschlossen gewesen wäre. Einige Tage später sollten vergleichbare Solidaritätsaktionen gegen Ryanair auch am Flughafen Billund in Jütland stattfinden.
Daraufhin entschied die Unternehmensleitung von Ryanair am 15.7.2015, sich aus Dänemark zurückzuziehen. Die Basis soll stattdessen nach Kaunas in Litauen verlegt werden. Außerdem will Ryanair das Urteil des dänischen Arbeitsgerichtshofs anfechten.
Korrektur:
In einer früheren Fassung des Beitrages hieß es, Ryanair biete keine Flüge mehr nach Dänemark an. Das ist nicht zutreffend. Nur die Niederlassung in Kopenhagen wurde aufgegeben. Siehe dazu den Kommentar #2 von Herrn Schöneberg. Ich bitte um Entschuldigung.