30. BtMÄndVO in Kraft getreten: 6 neue Stoffe wurden ins BtMG aufgenommen
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Am 21.11.2015 ist die 30. BtMÄndVO in Kraft getreten (BGBl. I, S. 1992). Mit ihr wurden 6 neue Stoffe in das BtMG aufgenommen, davon 2 synthetische Cannabinoide (MDMB-CHMICA und NM-2201), ein synthetisches Cathinon (Clephedron), ein Phencyclidin-Derivat (3-Meo-PCP) und zwei Stoffe aus der Gruppe der Benzodiazepine (Diclazepam und Flubromazepam).
Diclazepam ist eine chemische Variante des bereits dem BtMG unterstellten Diazepam mit einer fünf- bis zehnmal höheren Wirkungsstärke. Flubromazepam ist ein Derivat des Bromazepam (bereits ein Betäubungsmittel der Anl. III; s. dazu BR-Drs. 399/15).