Vorratsdatenspeicherung - Datenzugriff für den Verfassungsschutz?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
In ein hier im Blog viel beachtetes Thema kommt neue Bewegung: Die CDU plant die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung.
Nach der bisherigen Lesart des neuen Gesetzestextes in § 113c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 TKG sollten lediglich „Gefahrenabwehrbehörden“ im engeren Sinne, zu denen an erster Stelle die Polizei zählt, Zugriff auf die Daten erlangen. Ein neuer Vorschlag aus den Reihen der CDU sieht vor, dass zukünftig auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten erhalten soll (vgl. im Blog). Dagegen sperrte sich bislang Justizminister Maas (SPD). An allen politischen Fronten werden jedoch Rufe nach mehr Sicherheit und einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung lauter (in diesem Zusammenhang schon im Blog nach den Anschlägen in Frankreich). Bayern hat sich schon im Dezember 2015 für die Öffnung der Vorratsdatenspeicherung zugunsten des Verfassungsschutzes ausgesprochen. Der bayrische Innenminister Herrmann (CSU) sprach in diesem Kontext davon, dass eine „funktionsfähige Sicherheitsarchitektur für eine freiheitliche Demokratie überlebenswichtig“ sei.
Was meinen Sie: Sollte die Vorratsdatenspeicherung aufgrund der „neuen“ Sicherheitslage wie vorgeschlagen ausgeweitet werden?