Neue Bewegung im WLAN-Gesetzgebungsverfahren?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Regierungsentwurf zum WLAN war ein Top-Thema im Blog 2015. Die aktuelle Berichterstattung in der ZEIT heute verdeutlicht, wie die Diskussionen um Haftungsfragen nun intensiver entlang der Parteigrenzen geführt werden. Die Frage nach der Haftung eines WLAN Betreibers - beispielsweise Internet-Cafés, Restaurants und Hotels - bei Missbrauch durch Nutzer war der bisher umstrittenste Punkt des Gesetzesentwurfs (s. dazu die Blogbeiträge vom 12.10.2012 und vom 15.3.2015). Eine „Vorschaltseite“, wie sie allen bekannt sein dürften, die sich in fernen Ländern in ein WLAN eingewählt haben, ist in Deutschland technisch nicht ohne weiteres umsetzbar. Auch juristisch bleiben die Betreiber im Ungewissen, wie eine rechtssichere Zustimmung zur Nutzung des WLANs aussehen sollte.
Was meinen Sie: Steht Deutschland sich bei der Digitalisierung selbst im Weg?