Weil ich Kindesunterhalt zahle, bekomme ich Aufstockungsunterhalt
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Ein Ehepaar wird geschieden.
Die Kinder bleiben bei der Mutter.
Der Vater zahlt Kindesunterhalt.
Allein durch die Zahlung des Barunterhaltes für die Kinder hat er nun bereinigt netto weniger als seine geschiedene Ehefrau.
Also macht er Aufstockungsunterhalt geltend.
Recht so, sagt der BGH
1. Ein Anspruch auf (Aufstockungs-)Unterhalt kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwegabzug des Kindesunterhalts unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten absinkt.
Allerdings:
2.Der auf Seiten des kinderbetreuenden Ehegatten entstehenden Belastung ist im Rahmen der Bemessung seiner Erwerbsobliegenheit und durch die (teilweise) Nichtberücksichtigung überobligatorisch erzielten Einkommens Rechnung zu tragen.
BGH v. 11.11.2015 – XII ZB 7/15