Muss ein Unternehmen dem FBI eine „Hintertüre“ zur Dekodierung eines Smartphones schaffen?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Hier eine Debatte, die kurz oder lang nach Europa kommen wird, wo der neue „Privacy Shield“ und der Zugriff von US-Sicherheitsbehörden auf Daten in Europa heiß diskutiert werden: Wann und wie müssen Hersteller mit den US-Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten (vgl. im Blog schon hier und hier)? Schon seit einiger Zeit ist klar, dass das FBI die Fingerabdrücke eines toten Verdächtigen zum Entsperren eines Smartphones nutzen darf.
Der neueste Streitpunkt: Muss Apple dem FBI aktiv Hilfe beim Hacken leisten und eine „Hintertüre“ (technisch: durch Manipulation der iOS) speziell für das betroffene iPhone entwickeln, das einer der Attentäter von San Bernardino genutzt hat?
Argumentation des FBI:
- Es geht um die Verfolgung von terroristischen Verbindungen des Attentäters durch Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten.
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Die US-Gesetze erlauben im Prinzip eine solche Anordnung; zurückgehend auf den „All Writs Act“ von 1789 (!).
Einige Gegenargumente:
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Schutz der Privacy der Betroffenen.
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Die Software könnte in falsche Hände geraten und jahrelange Investitionen in eigene Sicherheitstechnologie zunichtemachen („Die Unternehmen müssten gegen sich selbst arbeiten“).
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Andere Regierungen und Sicherheitsbehörden könnten Anspruch auf die Software erheben.
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Unterstützung erhält der Konzern von einigen namhaften Unternehmen der Tech-Industrie, die eine lawinenhafte Präzedenzwirkung dieser Anordnungen gegen Hersteller befürchten.
Es gibt eine richterliche Anordnung, gegen die sich das Unternehmen nun im Instanzenzug zur Wehr setzt.
Kurios: Das konkrete iPhone gehört einer öffentlichen Stelle, nämlich dem San Bernardino County Department of Public Health, für das der Attentäter gearbeitet hat. Die Stelle hatte das Smartphone so eingestellt, dass das iOS nach 10 vergeblichen Passwortversuchen die gespeicherten Inhalte automatisch löscht. Damit hat das FBI jetzt zu kämpfen.
Was meinen Sie: Darf die Terroristenverfolgung so weit gehen?