Klage gegen FC Bayern wegen Videoüberwachung in Fanshop abgewiesen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die großen Fussballvereine beschäftigten zahlreiche Arbeitnehmer in verschiedenen Funktionen. U.a. betreiben sie in vielen Städten sog. Fanshops. So auch der FC Bayern München im Oberhausener Einkaufszentrum Centro. Wie Spiegel Online in einem Beitrag vom 25.2.2016 berichtet, ist es hier zuletzt zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Vor dem Arbeitsgericht Oberhausen (25.2.2016, 2 Ca 2024/15) klagt eine 51jährige Verkäuferin des Fanshops gegen die Videoüberwachung im Hinterzimmer des Ladenlokals. Sie fordert vom FC Bayern München 15.000,- Schmerzensgeld, das Löschen der Daten sowie das Abhängen der Kameras in dem Hinterzimmer. Dieses Hinterzimmer nutzen die Angestellten für Pausen, zum Essen und Trinken sowie zum Umziehen. Dabei möchte die Klägerin nicht gefilmt werden, zumal niemand wüsste, was mit den Bildern passiere, wie lange sie gespeichert würden und wer sie sich in München anschaue. Sie kritisiert in ihrer Klage, dass es „keinen Winkel mehr“ in dem Raum gebe, der nicht überwacht werde; dem Verein gehe es um ein „Bewegungsprofil“ und den „gläsernen Beschäftigten“. Das Arbeitsgericht Oberhausen sah das hingegen anders und wies die Klage ab. Weil das Hinterzimmer auch als Lager diene und sich Tresore in ihm befänden, handele es sich nicht um einen Sozialraum. Der FC Bayern sei wegen der geringen Anzahl der Mitarbeiter im Oberhausener Fanshop nicht verpflichtet, einen Sozialraum zu schaffen. Folglich liege das Interesse der Überwachung höher als das der Klägerin. Der Anwalt der Klägerin zeigte sich überrascht und deutete an, dass man gegen die Entscheidung Berufung zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf einlegen werde. In einem Leserbeitrag bei Spiegel Online heißt es hierzu lakonisch: Damit ist der Videobeweis nun wohl endgültig in der Bundesliga eingeführt!