Die Rechtsbeugung des OWi-Richters: BGH hält Verurteilung!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wir hatten diese Thematik schon im Blog. Nun hat der BGH entschieden. Der OWi-Richter, um den es geht, war frustriert oder sauer oder was auch immer. Jedenfalls fand er die aus seiner Sicht nötigen Messunterlagen wohl nie in seinen Akten....und sprach darauf frei. Na ja. Besser und richtig wäre es natürlich gewesen, die Unterlagen mit Nachdruck anzufordern oder nach § 69 Abs. 5 OWiG zu verfahren. Das LG verurteilte wegen Rechtsbeugung, der BGH hat das jetzt gehalten. Hier geht es zu der Meldung bei Beck dazu. Ich bin schon auf die weitere Begründung gespannt...