EU-USA: Rechtspolitisches Tauziehen um Glyphosat – wer entscheidet über die Genehmigung?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Fernab der politischen und naturwissenschaftlichen Debatte, die nicht nur in Europa, sondern ebenso in den USA geführt wird, wirft die Genehmigungsentscheidung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat spannende juristische Fragen über die Entscheidungsfindung im europäischen Verwaltungsverbund auf. Seitdem die Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln im Jahre 2011 in Kraft trat, wurde über keine Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs mehr debattiert wie über die Zulassung des Herbizids, das 1974 erstmals in dem Pflanzenschutzmittel „Roundup“ auf den Markt gebracht wurde. Aber wer bestimmt eigentlich, ob die Genehmigung erteilt wird? In den Medien las sich stellenweise, dass Deutschland „Berichterstatter“ des Prüfverfahrens sei. Dabei ist zunächst zu beachten, dass das Pflanzenschutzrecht schon lange ein zweistufiges Verfahren kennt, das zwischen der Genehmigung von Wirkstoffen (Stufe 1) und der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Stufe 2) unterscheidet. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1107/2009 sieht nun einen „berichterstattenden Mitgliedstaat“ vor, der unter Einbeziehung der anderen Mitgliedstaaten einen Entscheidungsentwurf präsentiert, der an die EU-Kommission übersandt wird. Dort wird final „politisch“ entschieden.
Was meinen Sie: Sind hier zu viele Akteure an der Entscheidungsfindung beteiligt, sodass die Diskussion gerade dadurch angeheizt wird? Oder stellt dies vielmehr die Transparenz her, die von vielen Seiten gewünscht ist?
Vielen Dank an Herrn Stefan Glasmacher für die Hinweise.