31. BtMÄndVO in Kraft getreten: Wieder 6 neue Stoffe dem BtMG unterstellt
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Am 9.6.2016 trat die 31. BtMÄndVO (BGBl. I, 1283). Sie enthält 6 Stoffe (sog. Neue Psychoaktive Substanzen oder Legal Highs), die nunmehr dem BtMG unterstellt sind, nämlich das Phenethylamin-Derivat 25N-NBOMe und die synthetischen Cannabinoide ADB-CHMINACA, ADB-FUBINACA, AMB-FUBINACA, 5F-ADB und 5F-MN-18.
Es handelt sich im Wesentlichen um Abwandlungen von Stoffen, die bereits ins BtMG aufgenommen worden sind. Sie werden vornehmlich im Internetshops zum Kauf angeboten.