Nachfestsetzung bei Anwendung einer veralteten, niedrigeren Gebührentabelle möglich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Wird versehentlich in einem Kostenfestsetzungsverfahren eine veraltete, niedrigere Gebührentabelle verwandt, kann nach dem OLG Köln, Beschluss vom 6.6.2016 - 17 W 79/16 -Nachfestsetzung beantragt werden. Die versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend gemachte Posten sind der Nachliquidation zugänglich. Daher ist Nachfestsetzung möglich, wenn schon zum Zeitpunkt des 1. Kostenfestsetzungsantrags nach einer aktuell geltenden, höheren Gebührentabelle eine Festsetzung hätte beantragt werden können.