Mord auf dem Kudamm? Tatwaffe Automobil?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Schon mehrfach haben wir im Beck-Blog über die Strafbarkeit illegaler Autorennen diskutiert. Die bloße Teilnahme daran ist bislang nicht strafbar (Blog-Diskussion von 2015), sondern wird nur als OWi verfolgt, auch wenn mittlerweile eine Gesetzesinitiative vorliegt (dazu zuletzt: Carsten Krumm).
Am LG Berlin findet jetzt der Strafprozess zu einem (mutmaßlichen) Autorennen statt, das tödliche Folgen hatte. Spiegel Online schreibt:
Mit Tempo 160 soll einer der beiden Sportwagenfahrer einen Jeep gerammt haben. Der Wagen wurde bei dem Unfall in der Nacht zum 1. Februar in der Nähe des Kurfürstendamms 70 Meter weit geschleudert. Demnach raste der von links kommende 27-Jährige trotz roter Ampel mit hoher Geschwindigkeit in die Fahrerseite des Geländewagens. Der Fahrer starb noch am Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten - beide bereits mehrfach wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgefallen - zu einem illegalen Rennen verabredet hatten. Sie wirft beiden Fahrern vor, rücksichtslos Gas gegeben zu haben, um das illegale Rennen zu gewinnen. Die tödlichen Folgen hätten sie billigend in Kauf genommen. Nach Zeugenaussagen ignorierten die Fahrer mehrere rote Ampeln.
Immerhin hat die Kammer die Mord-Anklage zugelassen. Ob sich der Vorwurf auch in der Hauptverhandlung belegen lässt? Terminiert ist bis Mitte November.
Man wird den Fall im Auge behalten müssen, denn am Horizont steht möglicherweise ein Totschlagsversuchsvorwurf auch bei künftigen Rennen, die glimpflich ausgehen.