Urteilsbesprechung für lau: BGH zu § 315b StGB durch Bremsung
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur einmal wieder ein kurzer Hinweis auf eine Urteilsbesprechung aus dem Fachdienst Strafrecht. Es geht einmal wieder um die Frage, wie es eigentlich um die Tatbegehung eines § 315b StGB im fließenden Straßenverkehr steht. Hier ist ja bekanntlich ein Schädigungsvorsatz nötig, da ja diese Norm eigentlich für von Eingriffe von Außen konzipiert ist. Der BGH hat jetzt in einem Bremsfall Stellung zu der Problematik bezogen: BGH: Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr allein durch scharfes Ausbremsen.
Hier der Leitsatz der Fachdienst-Redaktion:
Auch wenn sich der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen aufgrund einer starken Bremsung sukzessive verringert, muss im Urteil festgestellt werden, dass es zu einer konkreten Gefährdung von fremden Sachen mit bedeutendem Wert gekommen ist und der Täter mit Schädigungsvorsatz gehandelt hat, ansonsten ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gegeben.
BGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 4 StR 1/16, BeckRS 2016, 15756