Employment Tribunal London: Uber-Taxifahrer sind Arbeitnehmer
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
US-Amerikanischer Erfindergeist trifft auf Europäisches Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzrecht. Oder: Zwei Welten treffen aufeinander. Das musste bereits mehrfach Uber erfahren, deren Taxi-App in Italien verboten ist (Strafe für den Taxikunden: bis zu 6.000 Euro), die in Deutschland nur nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes lizensierte Fahrer einsetzen dürfen und die jetzt selbst im wirtschaftsliberalen England eine empfindliche Niederlage einstecken mussten:
Das Employment Tribunal London Central hat im Verfahren zweier Uber-Fahrer gegen das Unternehmen den Fahrern den Status als Arbeitnehmer zuerkannt (the Claimants were 'employed' as 'workers' by Uber London Ltd). Uber trete den Kunden gegenüber nicht als Vermittler auf, sondern betreibe selbst das Geschäft. Es gehe dem Unternehmen schließlich nicht darum, Angebote seiner angeblich selbständigen Fahrer zu vermarkten, sondern allein darum, seinen eigenen Namen bekannt zu machen und seine Transportleistungen zu verkaufen:
One might ask: Whose product range is it if not Uber’s? The ‚products‘ speak for themselves: they are a variety of driving services. Mr Aslam (der Kläger zu 1. - Verf.) does not offer such a range. Nor does Mr Farrar (der Kläger zu 2. - Verf.), or any other solo driver. The marketing self-evidently is not done for the benefit of any individual driver. Equally self-evidently, it is done to promote Uber’s name and ‚sell‘ its transportation services.
Gegen das Urteil ist Rechtsmittel möglich und Presseberichten zufolge von Uber auch bereits angekündigt worden.
Employment Tribunal London Central, Urt. vom 28.10.2016 – Case No. 2202550/2015 & Others (Aslam & Farrar v Uber), Entscheidungsgründe ab Rn. 85