Einkommensabhängige Bußgelder? - Was meinen S I E dazu?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Gerade läuft es durch die Tagespresse. Die Regelgeldbußen des BKat sollen wohl auf absehbare Zeit deutlich anziehen. Nicht wirklich neu. Kann man drüber denken was man will. Mancher sieht eher in stärkeren Kontrollen eine effektive Möglichkeit auf Verkehrssünder einzuwirken. Vielleicht ist die Verkehrssicherheit ja auch nur der kleinere Grund für die Erhöhungsdebatte. Oft wird ja auch schlicht und einfach die Einnahmenseite gesehen.
Ein anderer - deutlich interessanterer - Vorstoß ist der Vorschlag, die Geldbußen einkommensabhängig festzusetzen. Das wird natürlich schwierig. Ist aber durchaus möglich. Bislang spielen die Einkommensverhältnisse durch die Indizwirkung des BKat nur eine geringe Rolle. Sie sind dort von Bedeutung, wo wirklich schlechte wirtschaftliche Verhältnisse anzutreffen sind.
Die zentrale Zumessungsnorm ist bislang so zugeschnitten:
§ 17 OWiG
Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
Wahrscheinlich würde es sich anbieten für besonders hohe Einkommen sowohl in der BKatV, als auch in § 17 Abs. 3 OWiG eine Art "Öffnungsklausel" aufzunehmen. Schwierig wäre allerdings dabei, dass der Aufwand für Behörden und Gerichte erheblich zu steigen droht. Soll die Geldbuße wegen "Reichtums" angehoben werden, müssten ja entsprechende tatsächliche Feststellungen getroffen werden.
Die öffentliche Meinung findet es dabei sicher total toll, "den Reichen" an dieser Stelle in die Tasche zu fassen. Etwaige Probleme bei der Umsetzung interessieren da weniger.
Mich interessieren da einmal die Ansichten der Blogleser.
Was meinen Sie dazu?