EuGH versenkt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in GB und Schweden
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Gerade in diesen Tagen ein sensibles Thema. Der EuGH hat heute, wie von vielen erwartet, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in GB und Schweden für EU-rechtswidrig erklärt. Hier die Pressemitteilung des EuGH (Link zum Urteil weiter unten).
Dort heißt es u.a.:
„Der Gerichtshof weist darauf hin, dass eine Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verlangt und sich insbesondere nicht auf die Daten eines Zeitraums und/oder eines geografischen Gebiets und/oder eines Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, beschränkt. Eine solche nationale Regelung überschreitet somit die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden, wie es die Richtlinie im Licht der Grundrechtecharta verlangt.“
Die Auswirkungen des Urteils auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind noch unklar.
Im Blog hier haben wir uns übrigens schon mehrfach mit dem Thema intensiv beschäftigt, insb. nach den Terroranschlägen in Frankreich: http://community.beck.de/2015/01/12/was-bedeuten-die-terroranschl-ge-in-frankreich-f-r-die-diskussion-ber-die-vorratsdatenspeicherung