Anklage wegen Meineids - Fortsetzung des Falls Mollath?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Heute ist allgemein bekannt worden (Süddeutsche Zeitung, Mittelbayerische Zeitung), dass gegen einen Zeugen im "Fall Mollath" Anklage wegen Meineids (§ 154 StGB) und wegen uneidl. Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags (§ 153 StGB) erhoben wurde.
Beim Meineidvorwurf geht es um die am 4. Tag der Regensburger Hauptverhandlung (10. Juli 2014) getätigte Aussage, Frau Mollath habe zu Beginn der ganzen Mollath-Affäre bei ihm, dem Zeugen, angerufen und ihm ein Vorgehen gegen Gustl Mollath quasi angekündigt. Er habe diese Ansage der Fau Mollath praktisch im Wortlaut notiert, später auf eine Schreibunterlage übertragen und könne dieses Telefonat und seinen Inhalt deshalb genau rekonstruieren.
Die Aussage, wie sie von der damaligen Verteidigung Mollaths dokumentiert wurde, kann man hier nachlesen: Strate Dokumentation
Schon im Prozess war deutlich geworden, dass Gericht und Staatsanwaltschaft die Wahrheit dieser Aussage bezweifeln. Im Urteil wird die Aussage des Zeugen ebenfalls als "nicht überzeugend" bezeichnet (siehe Urteil Seite 32 f.), im Übrigen aber als für den Tatvorwurf gegen Gustl Mollath nicht entscheidend angesehen.
Laut SZ soll die Verhandlung vor dem AG Regensburg bereits nächste Woche beginnen, lt. MZ wird der Prozess erst Ende März "eröffnet".
Hier noch einmal als Erinnerungs-Link: Meine Anmerkungen zur Urteilsbegründung im Fall Mollath (November 2014)
UPDATE 5.4.: Wegen Meineids wird der Angeklagte zu 14 Monaten Freiheitsstrafe und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Urteil ist infolge beidseitigen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig.
Einzelheiten insbesondere im Artikel der SZ (Hans Holzhaider), hier ein Auszug:
Mollaths Ex-Frau bestritt, dass ein Gespräch mit diesem Inhalt stattgefunden habe, und die Staatsanwaltschaft klagte den Zahnarzt wegen Meineides an. Vor Gericht stand Petra M., vormals Mollath, allerdings nun in Regensburg nicht als Zeugin zur Verfügung: Sie sei, ließ sie mitteilen, wegen einer dauerhaften Erkrankung nicht vernehmungsfähig.
Bei dieser Sachlage hatte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alexander Guth doch erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Zwar sei auch die Glaubwürdigkeit des Angeklagten nicht über jeden Zweifel erhaben, aber einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.
B.s Aussage, er habe sich "zeitnah" nach dem Telefongespräch eine Notiz auf seine Schreibtischunterlage gemacht, hielt das Gericht jedoch für widerlegt. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts hatte erklärt, ein Vergleich der fraglichen Notiz mit anderen Eintragungen und mit dem Vergilbungsgrad des Papiers lasse den Schluss zu, dass B. die auf das Telefongespräch bezogenen Stichwörter erst sehr viel später geschrieben habe.
Der Staatsanwalt hatte, zum Entsetzen des Verteidigers, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gutachten des Sachverständigen halte wissenschaftlichen Kriterien nicht stand, sagte er. Das Gericht hatte aber keine Zweifel am Sachverstand des Gutachters.