Vorratsdatenspeicherung: BVerfG - Eilanträge abgelehnt
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das BVerfG hat entschieden, dass die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Verfahren 1 BvR 3156/15 und 1 BvR 141/16 mit Beschluss vom 26.04.17 abgelehnt wurden. Sie richteten sich gegen das dt. Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.15. Die Antragsteller wollten im Hinblick auf das EuGH-Urteil des vom 21.12.16 (Rs. C-203/15 und C-698/15) erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu bestimmten Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.
Das BVerfG führte aus, dass sich nach der Entscheidung des EuGH Fragen stellen, welche nicht zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet sind.
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