Beförderungserschleichung >>> Erhöhtes Beförderungsentgelt >>> InsO-Verfahren
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ich will gar nichts beschönigen. Von der InsO habe ich wirklich nur dort Ahnung, wo es um strafrechtlich Relevantes geht. Also etwa, wenn es um § 15a InsO geht. Hier habe ich aber etwas gefunden, was im InsO spielt, die Ursache jedoch im Strafrecht hat. Es geht um eine Forderung auf erhöhtes Beförderungsentgelt nach einer Beförderungserschleichung (§ 265a StGB). Was ist mit ihr im Insolvenzverfahren, wenn sie "lieblos" angemeldet wird?
Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich einer der reklamierten Anspruchsgrundlagen (hier: Deliktseigenschaft beruhend auf Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB) nicht einmal die Mindestanforderungen, die an eine Forderungsanmeldung zu stellen sind, so ist die nicht ordnungsgemäße Anmeldung vom Insolvenzgericht insoweit zurückzuweisen. Die Forderung ist dann ohne das Deliktsattribut in die Tabelle aufzunehmen.
AG Köln Beschl. v. 7.4.2017 – 71 IK 175/15, BeckRS 2017, 107961