EuGH: Vereinbarkeit des deutschen MitbestG mit dem Unionsrecht
Gespeichert von Dr. Klaus von der Linden am
Der EuGH hat mit Urt. v. 18.7.2017 - C-566/15 in Sachen Erzberger/TUI AG entschieden: Das deutsche MitbestG sei mit dem Unionsrecht vereinbar. Insbes. verstoße es nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass im EU-Ausland beschäftigte Arbeitnehmer eines Konzerns bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen seien (PM Nr. 81/17 v. 18.7.2017).