Die Erbin/en von Helmut Kohl und Peter Alexander
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
dürften etwas gemeinsam haben:
Sie werden wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten des jeweiligen Erblassers wohl leer ausgehen.
Mit Urteil des LG Köln vom 27.04.2017 (14 O 323/15) waren die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens verurteilt worden, an Helmut Kohl 1 Mio. € Geldentschädigung wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers zu zahlen.
Die Beklagten legten Berufung ein (OLG Köln 15 U 64/17)
Helmut Kohl ist am 16.05.17 verstorben.
Was wird nun aus dem Verfahren?
Wie hier berichtet, hat der BGH mit Urteil vom 29.04.2014 (VI ZR 246/12 – Peter Alexander) entschieden, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung nicht vererblich ist. Die ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts seien unauflöslich an die Person ihres Trägers gebunden und als höchstpersönliche Rechte unverzichtbar und unveräußerlich, also auch nicht übertragbar und nicht vererblich.