Heinz gegen Mainz: 0-1
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das Urteil in der Rechtssache Heinz Müller ist in der gesamten Fussballbranche und darüber hinaus mit großer Spannung erwartet worden. Die Branche kann aufatmen: denn das BAG hat letztinstanzlich die Klage des ehemaligen Torhüters von Mainz 05 auf unbefristete Anstellung abgewiesen. Ein Erfolg der Klage hätte die Vertragspraxis im Profisport über den Fussball hinaus in ihren Grundfesten erschüttert und schwerwiegende Folgen gehabt. Nachdem das ArbG Mainz in erster Instanz der Entfristungsklage stattgegeben und das LAG Rheinland-Pfalz entgegengesetzt (hierzu schon die Blog-Beiträge vom 25.3.2015 und vom 17.2.2016 mit ausführlicher Schilderung des Sachverhalts), also zugunsten von Mainz 05, entschieden hatte, wagte kaum jemand eine Prognose, zumal auch die Stellungnahmen aus den Reihen des Schrifttums keine einheitliche Linie erkennen ließen.
In der Pressemitteilung (Nr. 2/18) heißt es zur Begründung: „Die Revision des Klägers hatte vor dem Siebten Senat des BAG keinen Erfolg. Die Befristung des Arbeitsvertrags ist wirksam. Sie ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet.“ Ferner wurde der ebenfalls geltende gemachte Anspruch auf Punkteprämien verneint.
Von den Fussballfunktionären wurde die Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen. "Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende Bedeutung", sagte der Mainzer Sportvorstand Rouven Schröder. Die Klubarbeit bestehe zu einem großen Teil daraus, dass junge Nachwuchsspieler aufgebaut und in den Profikader integriert werden. "Renten-Verträge älterer Spieler würden dieses Prinzip unmöglich bzw. nicht finanzierbar machen", so Schröder. In einer Stellungnahme der Deutschen Fussball Liga (DFL) heißt es: „Die DFL begrüßt diese klare Entscheidung, die in einem gesetzlich bislang nicht eindeutig geregelten Bereich nun für die erforderliche Rechtssicherheit sorgt. Diese Entscheidung ist im Sinn und im Interesse des Wettbewerbs, der Clubs, der Fans und auch der Spieler, gerade auch im Hinblick auf andere diesbezügliche Verfahren.“